Wie erfahre ich ob ich Anspruch auf die Grundrente habe?
Seit Juli 2021 prüft die Deutsche Rentenversicherung automatisch bei allen neuen Rentenanträgen, ob für die Antragstellerin oder den Antragsteller ein Anspruch auf einen Grundrentenzuschlag besteht. Die Prüfung erfolgt sowohl bei Renten wegen Erwerbsminderung und Altersrenten, als auch bei Renten an Hinterbliebene.
Wann kommt der Bescheid über die Grundrente?
Wann werden die ersten Grundrentenbescheide verschickt? Nach Information der Deutschen Rentenversicherung hat der Versand der ersten Bescheide im Juli 2021 zunächst an Neurentnerinnen und Neurentner begonnen.
Wann kommt die Nachzahlung der Grundrente?
Die Grundrente wird seit Juli 2021 rückwirkend ausgezahlt.
Hat die Auszahlung der Grundrente schon begonnen?
Die Auszahlung der Grundrente hat im Sommer 2021 begonnen, zunächst jedoch nur für Neurentner. Diese erhielten mit ihrem Rentenbescheid einen Hinweis auf den Grundrentenzuschlag.
Bis wann Bescheid Grundrente?
Die Grundrente gilt seit 1. Januar 2021. Für alle die schon in Rente sind, dauert es leider wegen des hohen Verwaltungsaufwands bis Ende 2022, bis alle ihren Bescheid haben und die Grundrente bekommen.
Wird die Grundrente automatisch gezahlt?
Kein Antrag nötig
Der Grundrentenzuschlag muss nicht beantragt werden. Wenn ein Anspruch besteht, zahlt die Rentenversicherung den Zuschlag automatisch mit der Rente aus.
Wie kann ich meine Grundrente selbst berechnen?
Bei durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkten und 40 Beitragsjahren errechnet sich zwar eine monatliche Grundrente von brutto 965,87 € bei einem aktuellen Rentenwert von 36,02 € im Westen (= erreichte Rente 40 x 0,4 x 36,02 = 576,32 € + Zuschlag 35 x 0,4 x 36,02 x 0,875 = 441,25 €).
Wer bekommt 418 Euro Grundrente?
Wie hoch sind die Einkommensgrenzen? Den vollen Aufschlag von 418 Euro pro Monat erhalten nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) und 1950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze werden zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet.
Sind alle Bescheide zur Grundrente verschickt?
Am 1. Januar 2021 ist das Grundrentengesetz in Kraft getreten, erste Bescheide werden seit Juli 2021 verschickt.
Wer informiert über die Grundrente?
Nein, niemand muss einen Antrag stellen, um die Grundrente zu erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung ermittelt automatisch, ob ein Anspruch besteht und zahlt das Geld entsprechend aus. Sie müssen also nichts unternehmen.
Wie viel Rente darf man haben um die Grundrente zu bekommen?
Das bedeutet, dass den Grundrentenzuschlag in voller Höhe nur die Rentnerinnen und Rentner bekommen, die als Alleinstehende ein Monatseinkommen von bis zu 1.250 Euro oder als Ehepaar von bis zu 1.950 Euro zur Verfügung haben. Liegt das Einkommen darüber, wird es zu 60 Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet.
Welche Jahrgänge sind jetzt bei der Grundrente dran?
Seit Februar erfolgt die Prüfung nun auch bei den Rentnerinnen und Rentnern mit einem Rentenbeginn ab 1992. Die Ansprüche älterer Menschen werden dabei zuerst geprüft und ausgezahlt. Bis Ende 2022 werden dann alle Renten zur Prüfung aufgerufen worden sein.
Wer bekommt Renten Nachzahlung?
Auch für Personen, die so geringe Altersbezüge erwarten, dass sie voraussichtlich auf eine Grundsicherung im Alter angewiesen sein werden, kann sich eine Rentennachzahlung lohnen. Renten, die auf freiwilligen Beiträgen beruhen, werden nicht bei der Grundsicherung angerechnet.
Warum wird die Nachzahlung der Grundrente nicht ausgezahlt?
Im Regelfall wird die Nachzahlung dann einbehalten, wenn noch geprüft werden muss, ob andere Leistungsträger Erstattungsansprüche haben könnten. Hätten Sie z.B. über den 01.10. hinaus Krankengeld bezogen, würde dieser Anspruch rückwirkend entfallen.