Wer zahlt die Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug?
Für Empfänger von Arbeitslosengeld I übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das gilt auch, wenn Sie zu Beginn der Arbeitslosigkeit wegen einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld erhalten. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II zahlt das Jobcenter die Beiträge.